Flurstück

Lexikon - Baupreisindex

Ein Flurstück ist die kleinste, amtlich vermessene und im Liegenschaftskataster nachgewiesene Flächeneinheit. Jedes Flurstück wird durch eine eindeutige Flurstücksnummer innerhalb einer Flur (Gemarkung) bezeichnet und ist in seiner geometrischen Lage, Größe und Nutzungsart dokumentiert.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Das Flurstück bildet die katastermäßige Grundlage für die Identifikation und Beschreibung von Liegenschaften. In der Immobilienbewertung ist die genaue Kenntnis von Flurstücksgrenzen, -größe und -lage unerlässlich, um den Bewertungsgegenstand eindeutig zu bestimmen. Die Flurstücksnummer dient als Referenz für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch. Sie ermöglicht es, Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen nachzuvollziehen.

Abgrenzung zum Grundstück

Der Begriff Flurstück ist vom zivilrechtlichen Begriff des Grundstücks zu unterscheiden. Während ein Flurstück die katastermäßige, vermessungstechnische Einheit darstellt, bezeichnet das Grundstück im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) den eigentumsrechtlich abgegrenzten Grundbesitz. Ein Grundstück im Grundbuch kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen; umgekehrt kann ein Flurstück auch auf mehrere Grundbücher verteilt sein, beispielsweise bei Wohnungs- oder Teileigentum.

Aufbau und Bezeichnung

Die eindeutige Bezeichnung eines Flurstücks erfolgt durch die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (zum Beispiel Gemarkung Musterstadt, Flur 12, Flurstück 345). Diese Angaben sind im amtlichen Liegenschaftskataster erfasst, das von den Kataster- und Vermessungsbehörden der Länder geführt wird. Neben der Lage und Größe werden auch Grenzpunkte, Nutzungsarten und gegebenenfalls Gebäude dokumentiert.

Praktische Anwendung

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Kaufpreissammlung ist die korrekte Zuordnung der Flurstücke maßgeblich. Fachkundige Personen – etwa Sachverständige mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv) – nutzen Flurkarten und Katasterauszüge, um den Bewertungsgegenstand präzise zu beschreiben. Auch bei Teilungen, Verschmelzungen oder Grenzstreitigkeiten spielt das Flurstück eine zentrale Rolle.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück?

Ein Flurstück ist die amtlich vermessene, katastermäßige Flächeneinheit im Liegenschaftskataster. Das Grundstück hingegen bezeichnet den zivilrechtlichen Grundbesitz im Grundbuch. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Wo finde ich die Flurstücksnummer meiner Immobilie?

Die Flurstücksnummer ist im Grundbuchauszug sowie im Katasterauszug (Liegenschaftskataster) vermerkt. Auskunft erteilen die örtlichen Kataster- und Vermessungsämter oder Grundbuchämter.

Michael Büttner
Über den Autor

Michael Büttner

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gründer & Administrator · Netzwerk Immobilien & Bewertung
Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung

Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.

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