Baureifes Land

Lexikon - Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BoG)

Baureifes Land ist ein Grundstück, das nach den Vorschriften des Bauplanungsrechts bebaubar ist und über eine gesicherte Erschließung verfügt, sodass eine Bebauung ohne weitere Vorleistungen möglich ist.

Voraussetzungen

Damit ein Grundstück als baureifes Land gilt, müssen zwei wesentliche Bedingungen erfüllt sein: Zum einen muss die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit gegeben sein, das heißt, das Grundstück muss in einem Gebiet liegen, für das ein Bebauungsplan besteht oder in dem eine Bebauung nach § 34 oder § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zulässig ist. Zum anderen ist die Erschließung erforderlich – das Grundstück muss an das öffentliche Straßennetz sowie an Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Abwasser) angeschlossen sein oder dieser Anschluss muss rechtlich und tatsächlich gesichert sein.

Bedeutung in der Immobilienbewertung

In der Wertermittlung spielt die Klassifizierung als baureifes Land eine zentrale Rolle. Der Bodenwert eines baureifen Grundstücks liegt erheblich über dem von Rohbauland, das noch nicht erschlossen ist. Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens nach ImmoWertV werden Kaufpreise vergleichbarer baureifer Grundstücke herangezogen. Gutachterausschüsse ermitteln Bodenrichtwerte speziell für baureifes Land, die nach Lage, Erschließungszustand und Art der baulichen Nutzung differenziert sind.

Abgrenzung zu anderen Grundstücksarten

Baureifes Land ist abzugrenzen von Rohbauland, bei dem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zwar gegeben ist, die Erschließung aber noch nicht vorliegt. Rohbauland hat einen geringeren Wert, da noch Erschließungskosten anfallen. Ebenfalls zu unterscheiden ist Bauerwartungsland, das zwar eine Aussicht auf künftige Bebaubarkeit bietet, aktuell aber noch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder dessen Umwandlung absehbar, aber noch nicht rechtsverbindlich ist.

Die exakte Einordnung eines Grundstücks als baureifes Land erfordert Kenntnisse des Bauplanungsrechts und der örtlichen Verhältnisse. In der Praxis prüfen Sachverständige für Immobilienbewertung die Voraussetzungen anhand von Bebauungsplänen, Liegenschaftskarten und Erschließungsverträgen.

Häufige Fragen

Was unterscheidet baureifes Land von Rohbauland?

Baureifes Land ist vollständig erschlossen und sofort bebaubar, während Rohbauland zwar bauplanungsrechtlich bebaubar ist, aber noch nicht erschlossen wurde. Für Rohbauland fallen daher zusätzliche Erschließungskosten an.

Welche Kriterien müssen für baureifes Land erfüllt sein?

Ein Grundstück gilt als baureifes Land, wenn es bauplanungsrechtlich bebaubar ist (z. B. durch Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB) und die Erschließung durch Straßen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen gesichert ist.

Michael Büttner
Über den Autor

Michael Büttner

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gründer & Administrator · Netzwerk Immobilien & Bewertung
Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung

Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.

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