Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden erhoben wird. Sie erfasst die Bereicherung des Beschenkten und wird nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgesetzt. Die Schenkungsteuer unterliegt denselben Bewertungsvorschriften und Steuersätzen wie die Erbschaftsteuer.
Bedeutung und Anwendung
Die Schenkungsteuer betrifft insbesondere die Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien, Geld, Wertpapieren oder Unternehmensanteilen ohne oder gegen unzureichende Gegenleistung. Bei Immobilienschenkungen ist die Ermittlung des Bedarfswerts nach den gesetzlichen Bewertungsvorschriften maßgeblich. Die Steuerpflicht entsteht mit der Ausführung der Zuwendung.
Für die steuerliche Bewertung von Immobilien gelten die Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG). Der ermittelte Wert bildet die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem gelten unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge, die alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können.
Bewertung von Immobilien
Bei der Schenkung von bebauten oder unbebauten Grundstücken erfolgt die Wertermittlung nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Das Finanzamt wendet hierzu typisierte Verfahren an, ähnlich wie beim Verkehrswert. In der Praxis kann es sinnvoll sein, ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV vorzulegen, wenn die Finanzbehörde den Wert höher ansetzt als den tatsächlichen Marktwert.
Abgrenzung
Die Schenkungsteuer ist von der Erbschaftsteuer zu unterscheiden, die erst beim Tod des Erblassers anfällt. Beide Steuern sind jedoch im selben Gesetz geregelt und orientieren sich an identischen Bewertungsmaßstäben. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, die beim entgeltlichen Erwerb von Grundstücken anfällt, betrifft die Schenkungsteuer ausschließlich unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden.
Die Ermittlung des steuerlichen Werts von Immobilien obliegt dem Finanzamt. Eine fachkundige Bewertung durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann bei Zweifeln an der Bewertung herangezogen werden, ist jedoch nicht verpflichtend.
Häufige Fragen
Wann fällt Schenkungsteuer an?
Schenkungsteuer fällt an, wenn Vermögenswerte wie Immobilien, Geld oder Wertpapiere unentgeltlich unter Lebenden übertragen werden und die geltenden Freibeträge überschritten werden.
Wie wird der Wert einer geschenkten Immobilie ermittelt?
Der Wert wird durch das Finanzamt nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelt. Bei Bedarf kann ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV vorgelegt werden, um den tatsächlichen Marktwert nachzuweisen.
Michael Büttner
Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.