ImmoWertV

Lexikon - Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Die ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) ist die zentrale Rechtsverordnung in Deutschland, die die methodischen Grundlagen und Standards für die Ermittlung des Verkehrswerts von bebauten und unbebauten Grundstücken festlegt. Sie konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) und schafft bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Wertermittlungen durch Sachverständige, Gutachterausschüsse und andere Fachleute.

Regelungsinhalt und Bedeutung

Die ImmoWertV definiert verbindlich die drei normierten Wertermittlungsverfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Sie legt fest, wann welches Verfahren anzuwenden ist, welche Daten zu ermitteln sind und wie Zu- und Abschläge zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus enthält sie Begriffsbestimmungen zu zentralen Fachbegriffen wie Verkehrswert, Bodenwert, Gebäudesachwert oder Liegenschaftszins.

Für die Praxis der Immobilienbewertung hat die Verordnung hohe Bedeutung: Sie schafft Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit. Gutachten, die nach der ImmoWertV erstellt werden, genügen den Anforderungen von Gerichten, Finanzbehörden und Kreditinstituten. Die Verordnung richtet sich an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Gutachterausschüsse sowie an alle Fachleute, die Verkehrswerte ermitteln.

Aktuelle Fassung und Entwicklung

Die derzeit gültige Fassung der ImmoWertV trat im Jahr 2021 in Kraft und löste die Vorgängerversion ab. Die Novellierung diente der Anpassung an aktuelle Marktgegebenheiten, der Präzisierung von Bewertungsansätzen und der Harmonisierung mit internationalen Standards. Die vollständige Verordnung ist unter https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2021/ einsehbar.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die ImmoWertV ist nicht zu verwechseln mit den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) oder älteren Verordnungen wie der WertV. Sie bildet die verbindliche Rechtsgrundlage, während Richtlinien und Hinweise der Gutachterausschüsse ergänzende Hilfestellung bieten. Für spezielle Bewertungsanlässe – etwa steuerrechtliche oder bilanzielle Wertermittlungen – können abweichende oder ergänzende Vorschriften gelten.

Häufige Fragen

Für wen ist die ImmoWertV verbindlich?

Die ImmoWertV ist für öffentlich bestellte Sachverständige, Gutachterausschüsse und alle Fachleute verbindlich, die im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB tätig werden. Sie ist die maßgebliche Rechtsgrundlage für normierte Wertgutachten.

Welche Verfahren regelt die ImmoWertV?

Die ImmoWertV regelt die drei normierten Wertermittlungsverfahren: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Sie legt fest, wann welches Verfahren anzuwenden ist und wie die Berechnung im Einzelnen erfolgt.

Ähnliche Beiträge

Review Your Cart
0
Add Coupon Code
Subtotal