Wertermittlungsverfahren

Lexikon - Restnutzungsdauer

Wertermittlungsverfahren sind normierte methodische Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie dienen der objektiven, transparenten und nachvollziehbaren Wertfindung im Rahmen der Immobilienbewertung.

Gesetzliche Grundlage

Die Wertermittlungsverfahren sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen des Baugesetzbuchs und definiert die anzuwendenden Methoden. Die Verfahren orientieren sich an internationalen Bewertungsstandards und gewährleisten eine einheitliche Bewertungspraxis.

Die drei normierten Verfahren

Das deutsche Immobilienbewertungsrecht kennt drei grundlegende Wertermittlungsverfahren:

Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Verkehrswert durch den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke. Es kommt vor allem bei unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen und typisierten Einfamilienhäusern zum Einsatz, sofern ausreichend Vergleichspreise vorliegen.

Das Ertragswertverfahren bestimmt den Wert auf Basis der nachhaltig erzielbaren Erträge einer Immobilie. Es wird überwiegend bei vermieteten Wohn- und Geschäftsgrundstücken angewendet. Der Liegenschaftszins und die Restnutzungsdauer spielen dabei eine zentrale Rolle.

Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert aus den Herstellungskosten der baulichen Anlagen zuzüglich des Bodenwerts. Es findet Anwendung bei selbstgenutzten Immobilien, für die weder ausreichende Vergleichspreise noch Erträge verfügbar sind, etwa bei individuellen Einfamilienhäusern oder Sonderbauten.

Verfahrenswahl und Plausibilisierung

Die Wahl des geeigneten Wertermittlungsverfahrens richtet sich nach Grundstücksart, Nutzung und Datenverfügbarkeit. Sachverständige prüfen regelmäßig, ob die Anwendung mehrerer Verfahren zur Plausibilisierung sinnvoll ist. Bei deutlichen Abweichungen der Verfahrensergebnisse sind die Gründe zu analysieren und gegebenenfalls Gewichtungen vorzunehmen.

Bedeutung für die Praxis

Wertermittlungsverfahren bilden die methodische Grundlage für Verkehrswertgutachten, die bei Kreditvergaben, Erbauseinandersetzungen, Bilanzbewertungen oder gerichtlichen Verfahren benötigt werden. Nur durch die Anwendung normierter Verfahren ist die Objektivität und gerichtliche Verwertbarkeit eines Wertgutachtens gewährleistet.

Häufige Fragen

Welches Wertermittlungsverfahren ist das richtige?

Die Verfahrenswahl richtet sich nach Grundstücksart und Nutzung: Vergleichswertverfahren bei ausreichenden Vergleichspreisen, Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten, Sachwertverfahren bei selbstgenutzten Immobilien ohne Vergleichspreise.

Sind Wertermittlungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, die Wertermittlungsverfahren sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normiert und bilden die verbindliche Grundlage für die Verkehrswertermittlung durch öffentlich bestellte Sachverständige und Gutachterausschüsse.

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