Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
Die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) waren eine bundesweit geltende Verwaltungsvorschrift, die die methodischen Grundlagen und Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken und Immobilien regelten. Sie konkretisierten die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs und bildeten bis zu ihrer Ablösung die zentrale fachliche Grundlage für Gutachterausschüsse und Sachverständige bei der Immobilienbewertung.
Entwicklung und Geltungsdauer
Die Wertermittlungsrichtlinien wurden erstmals in den 1970er-Jahren erlassen und mehrfach überarbeitet. Die letzte gültige Fassung stammte aus dem Jahr 2006 (WertR 2006). Sie galten als technische Ausführungsbestimmung zur damaligen Wertermittlungsverordnung von 1988 und dienten der Vereinheitlichung der Bewertungspraxis in den Gutachterausschüssen der Bundesländer.
Inhalt und Regelungsumfang
Die WertR beschrieben detailliert die drei klassischen Wertermittlungsverfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Sie legten fest, welche Daten zu erheben sind, wie Zu- und Abschläge zu begründen sind und welche Berechnungsschritte im Einzelnen durchzuführen waren. Darüber hinaus enthielten sie Regelungen zu Bodenwerten, Gebäudefaktoren und zur Marktanpassung.
Ablösung durch die ImmoWertV
Mit Inkrafttreten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im Jahr 2010 wurden die Wertermittlungsrichtlinien abgelöst. Die ImmoWertV hat als Rechtsverordnung im Vergleich zur früheren Verwaltungsvorschrift einen höheren Rechtsstatus und regelt die Bewertungsverfahren nunmehr unmittelbar auf Basis des Baugesetzbuchs. Die aktuelle Fassung gilt seit 2021.
Bedeutung für die heutige Bewertungspraxis
Obwohl die WertR formal außer Kraft sind, bleiben viele ihrer methodischen Grundsätze in der aktuellen ImmoWertV erkennbar. Ältere Gutachten, die noch nach den WertR erstellt wurden, behalten ihre rechtliche Gültigkeit. Für Sachverständige, die Verkehrswertgutachten erstellen, ist heute die Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder öbuv maßgeblich. In der Fachliteratur wird gelegentlich noch auf die WertR Bezug genommen, um die Entwicklung der Bewertungsmethodik nachzuvollziehen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die Wertermittlungsrichtlinien sind nicht zu verwechseln mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die als Rechtsverordnung das heutige bindende Regelwerk darstellt. Auch der Liegenschaftszins und andere bewertungsrelevante Parameter wurden bereits in den WertR behandelt, heute aber nach den Vorgaben der ImmoWertV ermittelt.
Häufige Fragen
Sind die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) noch gültig?
Nein, die Wertermittlungsrichtlinien wurden 2010 durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst und sind seitdem nicht mehr gültig. Ältere Gutachten nach WertR behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen WertR und ImmoWertV?
Die WertR waren eine Verwaltungsvorschrift, die ImmoWertV ist eine Rechtsverordnung mit höherem Rechtsstatus. Die ImmoWertV regelt die Immobilienbewertung seit 2010 unmittelbar auf Grundlage des Baugesetzbuchs und hat die WertR vollständig ersetzt.
Michael Büttner
Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.