Grenzvermessung
Die Grenzvermessung bezeichnet die amtliche, rechtsverbindliche Feststellung und Markierung von Grundstücksgrenzen durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder Katasterbehörden. Sie dient der eindeutigen Bestimmung der räumlichen Lage eines Grundstücks und der Sicherung der Eigentumsrechte im Liegenschaftskataster.
Bedeutung und Anwendung
Eine Grenzvermessung ist notwendig, wenn Grundstücksgrenzen im Gelände nicht mehr eindeutig erkennbar sind, bei Teilungen oder Zusammenlegungen von Grundstücken, vor Bauvorhaben im Grenzbereich oder bei Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn. Das Verfahren schafft Rechtssicherheit und wird häufig von Banken vor der Kreditvergabe oder von Käufern vor einem Grundstückserwerb gefordert.
Die Vermessung umfasst die Ermittlung der Grenzpunkte anhand vorhandener Unterlagen des Liegenschaftskatasters, die Absteckung im Gelände und die Vermarkung durch Grenzsteine oder andere dauerhafte Grenzzeichen. Die Ergebnisse werden in Vermessungsrissen dokumentiert und im Kataster nachgewiesen.
Berechtigung und Verfahren
Die Durchführung einer Grenzvermessung ist hoheitliche Aufgabe und darf nur von öffentlich bestellten Vermessungsinieuren oder staatlichen Vermessungsbehörden ausgeführt werden. Diese verfügen über die erforderliche Befähigung und sind zur Führung des amtlichen Nachweises berechtigt. Private Vermessungsbüros ohne öffentliche Bestellung dürfen keine rechtsverbindlichen Grenzvermessungen durchführen.
Das Verfahren erfordert in der Regel die Zustimmung der beteiligten Grundstückseigentümer. Bei Unstimmigkeiten kann eine Grenzfeststellung im Widerspruchsverfahren oder durch gerichtliche Entscheidung erfolgen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Von der Grenzvermessung zu unterscheiden ist die einfache Bestandsvermessung, die lediglich den vorhandenen Zustand eines Grundstücks oder Gebäudes aufnimmt, ohne rechtsverbindliche Grenzfeststellung. Auch die Teilungsvermessung ist eine spezielle Form, bei der ein Grundstück in mehrere selbstständige Parzellen aufgeteilt wird.
Die Kosten einer Grenzvermessung richten sich nach Landesgebührenordnungen oder freien Honorarvereinbarungen und sind abhängig von Grundstücksgröße, Anzahl der Grenzpunkte und örtlichen Gegebenheiten.
Häufige Fragen
Wer darf eine Grenzvermessung durchführen?
Eine rechtsverbindliche Grenzvermessung darf nur durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder staatliche Vermessungsbehörden durchgeführt werden, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt.
Wann ist eine Grenzvermessung notwendig?
Eine Grenzvermessung ist erforderlich bei Grundstücksteilungen, unklaren Grenzverläufen, Grenzstreitigkeiten, vor Bauvorhaben im Grenzbereich oder wenn Kreditgeber oder Käufer eine eindeutige Grenzfeststellung verlangen.
Michael Büttner
Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.