Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein staatlich beliehener Vermessungsfachmann, der im Auftrag der Länder hoheitliche Vermessungsaufgaben für das amtliche Liegenschaftskataster wahrnimmt. Er führt katasterrechtliche Vermessungen durch, die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderlich sind, und nimmt dabei eine besondere öffentlich-rechtliche Stellung ein.
Stellung und Bestellung
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur wird von der zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde des jeweiligen Bundeslandes bestellt. Die Bestellung erfolgt nach landesrechtlichen Vorschriften und setzt in der Regel ein abgeschlossenes Studium der Geodäsie oder Vermessungstechnik sowie mehrjährige praktische Erfahrung voraus. Durch die öffentliche Bestellung wird der ÖbVI mit hoheitlichen Befugnissen beliehen und unterliegt einer besonderen Verantwortung sowie der Aufsicht durch die Vermessungsverwaltung.
Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Zu den Kernaufgaben des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gehören insbesondere Grenzfeststellungen, Teilungsvermessungen bei Grundstücksteilungen, Gebäudeeinmessungen und die Abmarkung von Grundstücksgrenzen. Diese Vermessungen sind Voraussetzung für Grundstückskaufverträge, Bauvorhaben und die Eintragung von Veränderungen im Grundbuch. Die vom ßbVI gefertigten Vermessungsrisse und Fortführungsnachweise haben amtlichen Charakter und dienen als Grundlage für die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.
Darüber hinaus kann der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur auch privatwirtschaftlich tätig werden, etwa bei der Anfertigung von Lageplänen, Aufmaßen oder Ingenieurvermessungen für Bauprojekte. In diesem Bereich tritt er nicht hoheitlich, sondern als privater Dienstleister auf.
Abgrenzung zu anderen Vermessungstätigkeiten
Während der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur für katasterrechtliche Vermessungen zuständig ist, werden andere vermessungstechnische Leistungen – etwa die Erstellung von Grundrissen oder die Flächenberechnung nach Wohnflächenverordnung – von verschiedenen Fachleuten erbracht. Auch im Rahmen der Immobilienbewertung können vermessungstechnische Grundlagen erforderlich sein, etwa zur Bestimmung der Grundstücksgröße oder zur Einordnung der Lage. Hier arbeitet der ÖbVI häufig mit Sachverständigen zusammen, die den Verkehrswert einer Immobilie nach den Vorgaben der ImmoWertV ermitteln.
Die Bezeichnung und die genauen Regelungen zur öffentlichen Bestellung variieren zwischen den Bundesländern geringfügig. In einigen Ländern wird auch die Bezeichnung „Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur“ (ÖbV) oder „Vermessungsingenieur“ verwendet, die Funktion bleibt jedoch im Kern dieselbe.
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen ÖbVI von einem normalen Vermessungsingenieur?
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist staatlich beliehen und darf hoheitliche Vermessungen für das Liegenschaftskataster durchführen, die amtlichen Charakter haben. Ein normaler Vermessungsingenieur ohne öffentliche Bestellung darf diese katasterrechtlichen Vermessungen nicht vornehmen.
Wann benötige ich einen ÖbVI?
Ein ÖbVI ist erforderlich, wenn amtliche Vermessungen durchgeführt werden müssen, etwa bei Grundstücksteilungen, Grenzfeststellungen, Gebäudeeinmessungen oder Abmarkungen, die für das Liegenschaftskataster und das Grundbuch relevant sind.
Michael Büttner
Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.