Wohnfläche

Lexikon - Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Die Wohnfläche ist die für Wohnzwecke anrechenbare Grundfläche einer Wohnung oder eines Wohngebäudes. Sie bildet eine zentrale Bezugsgröße sowohl für die Immobilienbewertung als auch für das Mietrecht und wird nach festgelegten Berechnungsvorschriften ermittelt.

Bedeutung und Anwendung

Die Wohnfläche dient als wesentliche Kenngröße zur Bestimmung des Immobilienwerts. Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens werden Verkaufspreise häufig auf die Wohnfläche bezogen und als Quadratmeterpreis ausgedrückt. Auch im Ertragswertverfahren spielt die Wohnfläche eine Rolle, da Mieten üblicherweise als Betrag je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart werden.

Im Mietrecht ist die korrekte Angabe der Wohnfläche von erheblicher Bedeutung: Weicht die tatsächliche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als zehn Prozent ab, kann dies zu Mietminderungsansprüchen führen. Die präzise Ermittlung ist daher sowohl für Vermieter als auch für Mieter von praktischer Relevanz.

Berechnungsgrundlagen

Für die Berechnung der Wohnfläche existieren verschiedene Regelwerke. Im Wohnungsbau ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich. Sie regelt, welche Flächen zu welchem Anteil angerechnet werden: Grundflächen von Räumen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern werden vollständig angerechnet, bei Dachschrägen oder anderen Raumhöhen zwischen einem und zwei Metern erfolgt eine hälftige Anrechnung, Flächen unter einem Meter Höhe bleiben unberücksichtigt.

Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel zu einem Viertel bis zur Hälfte angerechnet. Kellerräume, Waschküchen und Heizungsräume zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, sofern sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die Wohnfläche ist von der Nutzfläche und der Brutto-Grundfläche zu unterscheiden. Während die Nutzfläche nach DIN 277 sämtliche nutzbaren Flächen eines Gebäudes umfasst – also auch gewerbliche Flächen, Verkehrsflächen und technische Funktionsflächen –, beschränkt sich die Wohnfläche ausschließlich auf den Wohnbereich. Die Brutto-Grundfläche schließt zusätzlich die Konstruktionsflächen (Wände, Stützen) mit ein und fällt daher größer aus als die Wohnfläche.

In der Immobilienbewertung ist es entscheidend, die jeweils zutreffende Flächendefinition zu verwenden, um Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Welche Räume zählen zur Wohnfläche?

Zur Wohnfläche zählen alle Räume, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, wie Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Küche und Bad. Kellerräume, Heizungsräume und Abstellräume werden in der Regel nicht angerechnet, es sei denn, sie sind entsprechend ausgebaut.

Wie werden Balkone und Terrassen bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?

Balkone, Terrassen und Loggien werden nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel bis zur Hälfte der tatsächlichen Grundfläche angerechnet, abhängig von ihrer Nutzbarkeit und Ausstattung.

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