Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine wichtige städtebauliche und planungsrechtliche Kennziffer im Rahmen des Bauplanungsrechts (§ 19 BauNVO) und spielt auch in der Immobilienbewertung eine zentrale Rolle – insbesondere bei der Bewertung von baureifem Boden.

Die GFZ gibt an, wie viel zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) auf einem Grundstück errichtet werden darf – in Relation zur Grundstücksfläche. Sie dient unter anderem zur Beurteilung der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks, zur Ableitung der wirtschaftlichen Grundstücksnutzung und zur Ermittlung von Bodenwerten.

Formel zur Berechnung der GFZ: textGFZ=fractextGesamteBruttogeschossfla¨che(BGF)textGrundstu¨cksfla¨che\\text{GFZ} = \\frac{\\text{Gesamte Bruttogeschossfläche (BGF)}}{\\text{Grundstücksfläche}}textGFZ=fractextGesamteBruttogeschossfla¨che(BGF)textGrundstu¨cksfla¨che

Anwendungsbeispiele:

  • Ermittlung der tatsächlich vorhandenen GFZ zur Beurteilung von Bebauungsreserven
  • Vergleich mit den planungsrechtlich zulässigen Vorgaben (z. B. Bebauungsplan)
  • Ableitung des Marktwerts baureifer Grundstücke im Vergleich zu realisierbarer Geschossfläche
  • Indikator für die intensive oder geringe Grundstücksausnutzung

Mit diesem Tool können Sie schnell und einfach die GFZ berechnen – entweder auf Basis vorhandener Flächen oder für Planungszwecke.

GFZ-Rechner

Geschossflächenzahl (GFZ) berechnen

Die GFZ berechnet sich als Verhältnis von Bruttogeschossfläche zur Grundstücksfläche. Geben Sie die Werte in Quadratmetern ein:



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