Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine wichtige städtebauliche und planungsrechtliche Kennziffer im Rahmen des Bauplanungsrechts (§ 19 BauNVO) und spielt auch in der Immobilienbewertung eine zentrale Rolle – insbesondere bei der Bewertung von baureifem Boden.
Die GFZ gibt an, wie viel zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) auf einem Grundstück errichtet werden darf – in Relation zur Grundstücksfläche. Sie dient unter anderem zur Beurteilung der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks, zur Ableitung der wirtschaftlichen Grundstücksnutzung und zur Ermittlung von Bodenwerten.
Formel zur Berechnung der GFZ: textGFZ=fractextGesamteBruttogeschossfla¨che(BGF)textGrundstu¨cksfla¨che\\text{GFZ} = \\frac{\\text{Gesamte Bruttogeschossfläche (BGF)}}{\\text{Grundstücksfläche}}textGFZ=fractextGesamteBruttogeschossfla¨che(BGF)textGrundstu¨cksfla¨che
Anwendungsbeispiele:
- Ermittlung der tatsächlich vorhandenen GFZ zur Beurteilung von Bebauungsreserven
- Vergleich mit den planungsrechtlich zulässigen Vorgaben (z. B. Bebauungsplan)
- Ableitung des Marktwerts baureifer Grundstücke im Vergleich zu realisierbarer Geschossfläche
- Indikator für die intensive oder geringe Grundstücksausnutzung
Mit diesem Tool können Sie schnell und einfach die GFZ berechnen – entweder auf Basis vorhandener Flächen oder für Planungszwecke.
Geschossflächenzahl (GFZ) berechnen
Die GFZ berechnet sich als Verhältnis von Bruttogeschossfläche zur Grundstücksfläche. Geben Sie die Werte in Quadratmetern ein: