Brutto-Grundfläche (BGF)

    Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist eine zentrale Kennzahl in der Immobilienbewertung – insbesondere bei der Anwendung des Sachwertverfahrens nach ImmoWertV oder bei der Plausibilisierung von Herstellungskosten gemäß NHK 2010 und DIN 277.

    Die BGF umfasst die Summe aller Grundflächen eines Bauwerks, einschließlich der Flächen von Außen- und Innenwänden, Treppenhäusern, Technikräumen sowie ggf. ausgebauten Dachgeschossen und Untergeschossen – unabhängig von ihrer Nutzung.

    Typische Anwendungsbereiche in der Praxis:

    • Ermittlung der Bruttogrundfläche für die Berechnung von Gebäudenormalherstellungskosten
    • Ableitung von Kostenkennwerten (€/m² BGF)
    • Nachweis der Flächengrundlagen im Rahmen von Gutachten und Wertermittlungen
    • Vergleich mit genehmigten Bauunterlagen, Architektenplänen oder Flächenaufstellungen

    Mit diesem Tool können Sie einfach und schnell die BGF eines Gebäudes ermitteln – durch Addition der Grundflächen einzelner Geschosse. Das Ergebnis kann direkt für Wertermittlungen, Kostenberechnungen oder Dokumentationen weiterverwendet werden.

    Brutto-Grundflächenberechnung

    Brutto-Grundflächenberechnung (BGF)

    Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist eine wesentliche Kennzahl in der Immobilienbewertung – insbesondere zur Ermittlung von Herstellungskosten oder bei der Plausibilisierung von Flächenangaben gemäß DIN 277. Mit diesem Tool können Sie die BGF ganz einfach aus den Grundflächen der einzelnen Geschosse berechnen.

    Geschoss Grundfläche in m²

    Michael Büttner
    Über den Autor

    Michael Büttner

    Sachverständiger für Immobilienbewertung
    Gründer & Administrator · Netzwerk Immobilien & Bewertung
    Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung

    Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.

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    Merken Bedeutung des Wertermittlungsstichtags Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) definiert in § 2 den Wertermittlungsstichtag als jenen Zeitpunkt, auf den sich die Bewertung eines Grundstücks bezieht.

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