Ertragswert

Definition:

Der Ertragswert ist der Wert einer Immobilie, der sich aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen (i. d. R. Mieten) unter Abzug marktüblicher Bewirtschaftungskosten ergibt. Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn der Ertrag – nicht die reine Bausubstanz – im Vordergrund der Preisbildung steht (typisch bei vermieteten Wohn‑ und Gewerbeobjekten).


Kernelemente des Ertragswertverfahrens (ImmoWertV‑Logik)

  1. Bodenwert (BW):
    Ableitung aus dem Bodenrichtwert × Grundstücksfläche, ggf. angepasst.
  2. Nachhaltiger Rohertrag (Mieteinnahmen):
    Marktmiete × vermietbare Fläche (unter Berücksichtigung üblicher Leerstände/Indexierungen).
  3. Bewirtschaftungskosten:
    Marktüblich für Verwaltung, Instandhaltung, Betrieb, Mietausfallwagnis etc.
  4. Jahresreinertrag (JR):
    Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten.
  5. Bodenwertverzinsung (BWV):
    Liegenschaftszins × Bodenwert (der Boden „verzehrt“ einen Teil des Reinertrags).
  6. Reinertrag der baulichen Anlagen (RBA):
    JR – BWV → der Teil des Ertrags, der dem Gebäude zugerechnet wird.
  7. Gebäudewert (GW):
    Kapitalisierung des RBA über die Restnutzungsdauer mittels Vervielfältiger (aus dem Liegenschaftszins abgeleitet).
  8. Ertragswert (EW) des Grundstücks:
    EW = GW + BW, ggf. Marktanpassung und Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BoG) berücksichtigen (z. B. Erbbaurecht, Instandhaltungsstau, Mietbindungen).

Schritt‑für‑Schritt‑Ablauf

  1. Bodenwert ermitteln:
    Bodenrichtwert heranziehen, um Grundstücks‑Bodenwert abzuleiten.
  2. Nachhaltige Marktmiete bestimmen:
    Wohnraum: Mietspiegel/vergleichbare Mieten; Gewerbe: Markt‑ und Vertragsmieten vergleichbarer Lagen/Qualitäten.
  3. Bewirtschaftungskosten ansetzen:
    Verwaltung, Instandhaltung (€/m²·a), Betrieb, Mietausfallwagnis (in %), ggf. nicht umlagefähige Kosten.
  4. Jahresreinertrag → RBA:
    Jahresreinertrag berechnen und um Bodenwertverzinsung (Liegenschaftszins × Bodenwert) kürzen ⇒ RBA.
  5. Gebäudewert ableiten:
    RBA mit Vervielfältiger (abhängig von Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer) kapitalisieren.
  6. Ertragswert bilden:
    Gebäudewert + Bodenwert; abschließend Marktanpassung/BoG prüfen.

Beispiel (vereinfacht)

  • Bodenwert (BW): 200.000 €
  • Nachhaltige Jahresmiete (Rohertrag): 42.000 €
  • Bewirtschaftungskosten gesamt: 12.000 €JR = 30.000 €
  • Liegenschaftszins: 4,5 %
  • BWV = 200.000 € × 4,5 % = 9.000 €
  • RBA = 30.000 € – 9.000 € = 21.000 €
  • Restnutzungsdauer: 40 Jahre → Vervielfältiger bei 4,5 % ≈ 19,9 (vereinfacht)
  • GW = 21.000 € × 19,9 ≈ 417.900 €
  • EW = GW + BW ≈ 417.900 € + 200.000 € = 617.900 € (vor evtl. BoG/Marktanpassung)

(Vervielfältiger dienen der Illustration; in der Praxis werden Tabellen/Formeln gemäß ImmoWertV‑Systematik bzw. aus Gutachterausschuss‑Unterlagen verwendet.)


Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?

  • Vermietete Wohnobjekte (MFH, ETW im Bestand bei Renditesicht)
  • Gewerbeimmobilien (Büro, Handel, Logistik, gemischt genutzte Objekte)
  • Überall dort, wo Ertragskraft die Preisbildung maßgeblich bestimmt

Vorteile

  • Marktnah, weil die Ertragsfähigkeit und der Kapitalmarkt (Liegenschaftszins) abgebildet werden
  • Trennung von Boden und Gebäude macht die Restnutzungsdauer transparent

Grenzen

  • Bedarf an valider Marktmiete und sauberen Kostenansätzen
  • Liegenschaftszinssatz muss marktgerecht sein (Daten der Gutachterausschüsse).
  • Für spezielle Objekte oder stark nutzerspezifische Gebäude ggf. ergänzende Verfahren nötig.

Hinweise für die Praxis

  • Nachhaltigkeit statt Momentaufnahme: Einmalige Incentives/Leerstände bereinigen.
  • BoG gesondert berücksichtigen (Erbbaurecht, Mietbindungen, Schadstoffbelastung, Instandhaltungsrückstand etc.).
  • Ergebnis ggf. mit Vergleichs‑ bzw. Sachwertverfahren plausibilisieren.

Neueste Beiträge

Sachwert

Definition: Der Sachwert einer Immobilie bezeichnet den Wert der baulichen und sonstigen Anlagen zuzüglich des Bodenwertes, ermittelt auf Grundlage der Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Alterswertminderung

Baupreisindizes

Bedeutung des Wertermittlungsstichtags Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) definiert in § 2 den Wertermittlungsstichtag als jenen Zeitpunkt, auf den sich die Bewertung eines Grundstücks bezieht. Die

Bodenwert

Definition: Der Bodenwert bezeichnet den Wert des unbebauten Grundstücks unter Berücksichtigung seiner Lage, Beschaffenheit, rechtlichen Gegebenheiten und zulässigen Nutzungsmöglichkeiten. Er stellt damit den Wert dar,

Review Your Cart
0
Add Coupon Code
Subtotal