Ertragswert

Definition:

Der Ertragswert ist der Wert einer Immobilie, der sich aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen (i. d. R. Mieten) unter Abzug marktüblicher Bewirtschaftungskosten ergibt. Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn der Ertrag – nicht die reine Bausubstanz – im Vordergrund der Preisbildung steht (typisch bei vermieteten Wohn‑ und Gewerbeobjekten).


Kernelemente des Ertragswertverfahrens (ImmoWertV‑Logik)

  1. Bodenwert (BW):
    Ableitung aus dem Bodenrichtwert × Grundstücksfläche, ggf. angepasst.
  2. Nachhaltiger Rohertrag (Mieteinnahmen):
    Marktmiete × vermietbare Fläche (unter Berücksichtigung üblicher Leerstände/Indexierungen).
  3. Bewirtschaftungskosten:
    Marktüblich für Verwaltung, Instandhaltung, Betrieb, Mietausfallwagnis etc.
  4. Jahresreinertrag (JR):
    Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten.
  5. Bodenwertverzinsung (BWV):
    Liegenschaftszins × Bodenwert (der Boden „verzehrt“ einen Teil des Reinertrags).
  6. Reinertrag der baulichen Anlagen (RBA):
    JR – BWV → der Teil des Ertrags, der dem Gebäude zugerechnet wird.
  7. Gebäudewert (GW):
    Kapitalisierung des RBA über die Restnutzungsdauer mittels Vervielfältiger (aus dem Liegenschaftszins abgeleitet).
  8. Ertragswert (EW) des Grundstücks:
    EW = GW + BW, ggf. Marktanpassung und Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BoG) berücksichtigen (z. B. Erbbaurecht, Instandhaltungsstau, Mietbindungen).

Schritt‑für‑Schritt‑Ablauf

  1. Bodenwert ermitteln:
    Bodenrichtwert heranziehen, um Grundstücks‑Bodenwert abzuleiten.
  2. Nachhaltige Marktmiete bestimmen:
    Wohnraum: Mietspiegel/vergleichbare Mieten; Gewerbe: Markt‑ und Vertragsmieten vergleichbarer Lagen/Qualitäten.
  3. Bewirtschaftungskosten ansetzen:
    Verwaltung, Instandhaltung (€/m²·a), Betrieb, Mietausfallwagnis (in %), ggf. nicht umlagefähige Kosten.
  4. Jahresreinertrag → RBA:
    Jahresreinertrag berechnen und um Bodenwertverzinsung (Liegenschaftszins × Bodenwert) kürzen ⇒ RBA.
  5. Gebäudewert ableiten:
    RBA mit Vervielfältiger (abhängig von Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer) kapitalisieren.
  6. Ertragswert bilden:
    Gebäudewert + Bodenwert; abschließend Marktanpassung/BoG prüfen.

Beispiel (vereinfacht)

  • Bodenwert (BW): 200.000 €
  • Nachhaltige Jahresmiete (Rohertrag): 42.000 €
  • Bewirtschaftungskosten gesamt: 12.000 €JR = 30.000 €
  • Liegenschaftszins: 4,5 %
  • BWV = 200.000 € × 4,5 % = 9.000 €
  • RBA = 30.000 € – 9.000 € = 21.000 €
  • Restnutzungsdauer: 40 Jahre → Vervielfältiger bei 4,5 % ≈ 19,9 (vereinfacht)
  • GW = 21.000 € × 19,9 ≈ 417.900 €
  • EW = GW + BW ≈ 417.900 € + 200.000 € = 617.900 € (vor evtl. BoG/Marktanpassung)

(Vervielfältiger dienen der Illustration; in der Praxis werden Tabellen/Formeln gemäß ImmoWertV‑Systematik bzw. aus Gutachterausschuss‑Unterlagen verwendet.)


Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?

  • Vermietete Wohnobjekte (MFH, ETW im Bestand bei Renditesicht)
  • Gewerbeimmobilien (Büro, Handel, Logistik, gemischt genutzte Objekte)
  • Überall dort, wo Ertragskraft die Preisbildung maßgeblich bestimmt

Vorteile

  • Marktnah, weil die Ertragsfähigkeit und der Kapitalmarkt (Liegenschaftszins) abgebildet werden
  • Trennung von Boden und Gebäude macht die Restnutzungsdauer transparent

Grenzen

  • Bedarf an valider Marktmiete und sauberen Kostenansätzen
  • Liegenschaftszinssatz muss marktgerecht sein (Daten der Gutachterausschüsse).
  • Für spezielle Objekte oder stark nutzerspezifische Gebäude ggf. ergänzende Verfahren nötig.

Hinweise für die Praxis

  • Nachhaltigkeit statt Momentaufnahme: Einmalige Incentives/Leerstände bereinigen.
  • BoG gesondert berücksichtigen (Erbbaurecht, Mietbindungen, Schadstoffbelastung, Instandhaltungsrückstand etc.).
  • Ergebnis ggf. mit Vergleichs‑ bzw. Sachwertverfahren plausibilisieren.

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