zertifizierter Sachverständiger
Ein zertifizierter Sachverständiger ist eine fachkundige Person, deren Kompetenz durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 geprüft und bestätigt wurde. Die Zertifizierung erfolgt durch Nachweis fachlicher Qualifikationen, praktischer Erfahrung sowie das Bestehen einer standardisierten Prüfung.
Bedeutung und Anforderungen
Die Norm DIN EN ISO/IEC 17024 legt die Anforderungen an Stellen fest, die Personen zertifizieren. Sie stellt sicher, dass die Zertifizierung nach transparenten, nachvollziehbaren Kriterien erfolgt und die Kompetenz der Sachverständigen regelmäßig überprüft wird. Zertifizierte Sachverständige müssen ihre Qualifikation in festgelegten Abständen durch Rezertifizierungen erneuern und Fortbildungsnachweise erbringen.
Im Immobilien- und Baubereich sind verschiedene Zertifizierungsstellen aktiv, etwa EIPOSCERT, DIA oder IQ-Zert. Für Immobilienbewertungen, insbesondere Verkehrswertgutachten für finanzamtliche Zwecke, wird häufig eine Zertifizierung durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle gefordert. Die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) überwacht die Zertifizierer und stellt deren Qualität sicher.
Anwendungsgebiete
Zertifizierte Sachverständige werden in verschiedenen Fachgebieten eingesetzt:
- Immobilienbewertung: Erstellung von Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV, Beleihungswertermittlung, Marktwertanalysen
- Bauschäden und Baumängel: Begutachtung von Schäden an Gebäuden, Ursachenanalyse, Sanierungskonzepte
- Energieeffizienz: Energieberatung, Erstellung von Energieausweisen
- Brand- und Wasserschäden: Schadensermittlung für Versicherungen
Abgrenzung zu anderen Qualifikationen
Neben der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 existieren weitere anerkannte Qualifikationswege. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv) werden durch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Architekten-/Ingenieurkammern bestellt. Diese Bestellung erfolgt nach Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung durch die jeweilige Kammer.
Für Bauschäden und technische Fragestellungen sind auch Ausbildungen und Zertifikate von TÜV, DEKRA, EIPOS oder AIBau/IFS anerkannt. Welche Qualifikation im Einzelfall erforderlich ist, hängt vom Auftraggeber und Verwendungszweck ab. Für finanzamtliche Verkehrswertgutachten werden üblicherweise Gutachterausschüsse, öbuv oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige einer DAkkS-akkreditierten Stelle akzeptiert.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Umso wichtiger ist der Nachweis einer strukturierten, unabhängig geprüften Qualifikation wie der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen zertifizierten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen?
Ein zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 wurde von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle geprüft. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (öbuv) erhält seine Bestellung durch eine Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.). Beide Qualifikationen sind anerkannt, der Unterschied liegt im Prüf- und Bestellungsverfahren.
Wann ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erforderlich?
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird häufig für Verkehrswertgutachten gegenüber Finanzämtern verlangt (dann meist durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle) sowie bei Auftraggebern, die eine international anerkannte, standardisierte Qualifikation fordern. Für viele Bauschaden-Gutachten sind auch andere Qualifikationen anerkannt.
Michael Büttner
Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.