Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.) ist ein von einer zuständigen Stelle – in der Regel Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), Architekten- oder Ingenieurkammer – öffentlich bestellter und vor dieser Stelle vereidigter Gutachter, der seine besondere Sachkunde, Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit in einem förmlichen Bestellungsverfahren nachgewiesen hat. Der Status „öffentlich bestellt und vereidigt“ ist kein akademischer Grad, sondern eine berufsrechtliche Qualifikation, die nach Landesrecht geregelt ist.
Bedeutung und Aufgaben
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nimmt im Rechts- und Wirtschaftsleben eine besondere Vertrauensstellung ein. Er ist verpflichtet, Gutachten unparteiisch, gewissenhaft und nach bestem Wissen zu erstellen. Die öffentliche Bestellung erfolgt nur nach Prüfung der fachlichen Eignung, praktischen Erfahrung und persönlichen Zuverlässigkeit. Durch die Vereidigung unterliegt der Sachverständige besonderen Sorgfaltspflichten; vorsätzlich falsche Gutachten können strafrechtlich verfolgt werden.
Im Bereich der Immobilienbewertung erstellen ö.b.u.v. Sachverständige unter anderem Verkehrswertgutachten für Finanzämter, Gerichte, Banken und Privatpersonen. Sie sind neben Gutachterausschüssen und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen eine anerkannte Qualifikation für die Erstellung von Verkehrswertgutachten nach der ImmoWertV. Bei Bauschäden und Baumängeln sind ö.b.u.v. Sachverständige ebenfalls häufig im Einsatz, insbesondere wenn handwerkliche Gewerke betroffen sind (HWK-Bestellung) oder bautechnische Fragestellungen vorliegen.
Bestellungsverfahren und Zuständigkeit
Die Bestellung erfolgt durch die jeweils zuständige Kammer nach Landesrecht. Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium im jeweiligen Fachgebiet, mehrjährige praktische Tätigkeit sowie der Nachweis besonderer Fachkenntnisse, etwa durch eigene Gutachten, Veröffentlichungen oder Referenzen. Das Verfahren umfasst in der Regel eine schriftliche Prüfung und ein Fachgespräch. Nach erfolgreicher Bestellung wird der Sachverständige vereidigt und in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen.
Abgrenzung zu anderen Sachverständigen
Neben dem ö.b.u.v. Sachverständigen gibt es weitere Qualifikationen wie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (personenbezogene Zertifizierung durch akkreditierte Stellen) oder die Listung beim Gutachterausschuss. Während die öffentliche Bestellung durch Kammern erfolgt und landesrechtlich geregelt ist, basiert die ISO-Zertifizierung auf internationalen Normen und wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen durchgeführt. Beide Wege gelten als hochwertige Qualifikationsnachweise; welche Qualifikation gefordert ist, hängt vom jeweiligen Auftraggeber oder Rechtsgebiet ab.
Für Finanzämter werden bei Immobilienbewertungen regelmäßig ö.b.u.v. Sachverständige, Gutachterausschüsse oder nach DIN 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle zertifizierte Sachverständige akzeptiert. Im Bereich Bauschäden und handwerklicher Gewerke ist die HWK-Bestellung oft von Vorteil, da sie die handwerkliche Fachkunde unmittelbar dokumentiert.
Häufige Fragen
Was bedeutet öffentlich bestellt und vereidigt?
Öffentlich bestellt und vereidigt bedeutet, dass ein Sachverständiger von einer Kammer (IHK, HWK, Architekten-/Ingenieurkammer) nach Prüfung seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit förmlich bestellt und auf unparteiische Gutachtertätigkeit vereidigt wurde. Es handelt sich um eine berufsrechtliche Qualifikation nach Landesrecht.
Welche Kammer ist für die Bestellung von Immobiliensachverständigen zuständig?
In der Regel ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Bestellung von Sachverständigen im Bereich Immobilienbewertung zuständig. Bei handwerklichen Gewerken (z. B. Bauschäden) kann auch die Handwerkskammer (HWK) zuständig sein, bei Architekten und Ingenieuren die jeweilige Kammer.
Michael Büttner
Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.