Vorkaufsrecht

Lexikon - Baupreisindex

Das Vorkaufsrecht ist ein gesetzlich oder vertraglich begründetes Recht, das einer bestimmten Person (Vorkaufsberechtigter) ermöglicht, eine Immobilie oder ein Grundstück beim Verkauf an einen Dritten zu den gleichen Bedingungen vorrangig zu erwerben. Der Vorkaufsberechtigte tritt damit an die Stelle des ursprünglichen Käufers in den bereits geschlossenen Kaufvertrag ein.

Arten des Vorkaufsrechts

Das Vorkaufsrecht tritt in zwei Hauptformen auf: als gesetzliches Vorkaufsrecht und als vertragliches Vorkaufsrecht. Das gesetzliche Vorkaufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und besteht kraft Gesetzes in bestimmten Konstellationen, etwa zugunsten von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder zugunsten von Miteigentümern beim Verkauf von Grundstücksanteilen. Daneben können Gemeinden nach dem Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht für bestimmte Flächen ausüben, um städtebauliche Ziele zu verwirklichen.

Das vertragliche Vorkaufsrecht hingegen wird individuell zwischen Vertragsparteien vereinbart und im Grundbuch eingetragen, um Wirksamkeit gegenüber Dritten zu erlangen. Es findet häufig Anwendung bei Erbengemeinschaften, Geschäftspartnern oder in familienrechtlichen Vereinbarungen, um die Kontrolle über den Erwerberkreis zu behalten.

Ausübung und Fristen

Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch eine Erklärung des Vorkaufsberechtigten gegenüber dem Verkäufer, in der er sein Recht geltend macht. Für die Ausübung gelten gesetzliche Fristen: Bei gesetzlichen Vorkaufsrechten beträgt die Frist in der Regel zwei Monate ab Kenntnis vom Kaufvertrag. Der Vorkaufsberechtigte übernimmt alle Vertragsbedingungen des ursprünglichen Kaufvertrags, einschließlich des Kaufpreises.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Ein eingetragenes Vorkaufsrecht im Grundbuch stellt eine Belastung dar, die den Verkehrswert einer Immobilie beeinträchtigen kann. Potenzielle Käufer müssen das Risiko einkalkulieren, dass der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausübt und der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Bei der Ermittlung des Verkehrswerts ist daher zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein bestehendes Vorkaufsrecht die Marktgängigkeit und damit den Wert der Immobilie mindert.

Abgrenzung

Das Vorkaufsrecht ist von der Kaufoption zu unterscheiden: Während bei der Kaufoption der Berechtigte aktiv ein Angebot zum Kauf abgeben kann, ohne dass ein Verkauf an Dritte vorliegen muss, wird das Vorkaufsrecht nur bei einem tatsächlichen Verkaufsvorgang ausgelöst. Zudem unterscheidet es sich vom Ankaufsrecht, bei dem die Gemeinde ohne konkreten Verkaufsvorgang ein Grundstück erwerben kann.

Häufige Fragen

Wann erlischt ein Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht erlischt bei Nichtausübung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Frist, durch Verzicht des Berechtigten oder bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen. Vertragliche Vorkaufsrechte können zudem zeitlich befristet vereinbart werden.

Muss ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen sein?

Gesetzliche Vorkaufsrechte wirken auch ohne Grundbucheintragung. Vertragliche Vorkaufsrechte sollten jedoch im Grundbuch eingetragen werden, um Wirksamkeit gegenüber späteren Erwerbern zu entfalten und rechtlich abgesichert zu sein.

Michael Büttner
Über den Autor

Michael Büttner

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gründer & Administrator · Netzwerk Immobilien & Bewertung
Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung

Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.

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