Wertermittlungsrichtlinien (WertR)

Lexikon - Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) waren fachliche Handlungsempfehlungen und Ausführungsbestimmungen zur Immobilienbewertung in Deutschland. Sie konkretisierten die gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrswertermittlung und wurden von den Gutachterausschüssen sowie Sachverständigen als Orientierungsrahmen für die praktische Bewertungsarbeit herangezogen.

Entwicklung und Rechtsnatur

Die Wertermittlungsrichtlinien wurden von verschiedenen Fachgremien erarbeitet und dienten als Interpretationshilfe für die in der Wertermittlungsverordnung (WertV) normierten Bewertungsverfahren. Anders als Gesetze oder Rechtsverordnungen hatten die WertR keinen unmittelbar verbindlichen Charakter, sondern stellten fachliche Empfehlungen dar, die sich in der Bewertungspraxis etabliert hatten.

Ihre Bedeutung lag vor allem in der Vereinheitlichung der Bewertungsmethodik und der Schaffung bundesweit vergleichbarer Standards bei der Ermittlung des Verkehrswerts. Sie enthielten detaillierte Hinweise zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren wie dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren.

Ablösung durch die ImmoWertV

Mit Inkrafttreten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurden die Wertermittlungsrichtlinien schrittweise abgelöst. Die ImmoWertV regelt die Wertermittlung nun auf Verordnungsebene deutlich detaillierter als die frühere WertV und hat im Gegensatz zu den WertR unmittelbar rechtlich bindenden Charakter.

Die aktuelle ImmoWertV enthält nun selbst viele methodische Vorgaben, die zuvor in den Richtlinien geregelt waren, wodurch die WertR ihre praktische Bedeutung weitgehend verloren haben. Sachverständige und Gutachterausschüsse orientieren sich heute primär an den Regelungen der ImmoWertV sowie an den von den Gutachterausschüssen entwickelten Bewertungsmodellen und -parametern.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Im Unterschied zur ImmoWertV, die als Rechtsverordnung unmittelbar bindendes Recht darstellt, waren die Wertermittlungsrichtlinien fachliche Empfehlungen ohne Gesetzescharakter. Der Begriff Liegenschaftszins und andere bewertungsrelevante Parameter werden heute direkt durch die Gutachterausschüsse ermittelt und sind nicht mehr primär durch Richtlinien, sondern durch die ImmoWertV methodisch gerahmt.

Häufige Fragen

Sind die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) noch gültig?

Die Wertermittlungsrichtlinien wurden durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst und haben ihre praktische Bedeutung weitgehend verloren. Die ImmoWertV regelt die Immobilienbewertung heute detailliert auf Verordnungsebene.

Was ist der Unterschied zwischen WertR und ImmoWertV?

Die WertR waren fachliche Handlungsempfehlungen ohne rechtlich bindenden Charakter, während die ImmoWertV eine Rechtsverordnung mit unmittelbarer Bindungswirkung ist und methodische Vorgaben deutlich detaillierter regelt.

Michael Büttner
Über den Autor

Michael Büttner

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gründer & Administrator · Netzwerk Immobilien & Bewertung
Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung

Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.

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