Unterversicherung

Lexikon - Baupreisindex

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert (Neuwert oder Zeitwert) der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer dann keine vollständige Entschädigung, sondern nur eine nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert anteilig gekürzte Leistung.

Bedeutung in der Gebäudeversicherung

Besonders relevant ist die Unterversicherung bei Wohngebäudeversicherungen. Wurde ein Gebäude beispielsweise vor Jahren zu einem bestimmten Wert versichert und die Versicherungssumme seitdem nicht angepasst, kann durch Baupreissteigerungen, Erweiterungs- oder Modernisierungsmaßnahmen der tatsächliche Gebäudewert deutlich über der vereinbarten Summe liegen. Im Brandfall würde dann selbst bei Totalschaden nur ein Teil des Schadens ersetzt.

Viele Versicherer bieten daher Verträge mit automatischer Indexanpassung oder Unterversicherungsverzicht an. Beim Unterversicherungsverzicht verpflichtet sich der Versicherer, auf die Prüfung und Anwendung der Unterversicherungsklausel zu verzichten, sofern die Versicherungssumme nach einem bestimmten Verfahren (z. B. Wert 1914 in Goldmark) ermittelt wurde.

Berechnung der Entschädigung

Die Entschädigung im Unterversicherungsfall berechnet sich nach der Verhältnisformel: Entschädigung = (Versicherungssumme / tatsächlicher Versicherungswert) × Schadenhöhe. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise nur 80 Prozent des tatsächlichen Gebäudewerts, wird auch der Schaden nur zu 80 Prozent ersetzt – unabhängig davon, ob es sich um einen Teil- oder Totalschaden handelt.

Abgrenzung und Vermeidung

Eine Unterversicherung ist abzugrenzen von einer bewusst niedrigeren Versicherung aus Kostengründen. Um Unterversicherung zu vermeiden, sollten Eigentümer die Versicherungssumme regelmäßig überprüfen und an aktuelle Bau- und Wiederbeschaffungswerte anpassen. Insbesondere nach Um- oder Anbauten ist eine Anpassung erforderlich. Eine fachgerechte Ermittlung des aktuellen Sachwerts durch einen qualifizierten Sachverständigen kann hierbei Sicherheit schaffen.

Bei gewerblichen Immobilien und hohen Sachwerten empfiehlt sich eine regelmäßige Neubewertung, um im Schadenfall keine erheblichen finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen.

Häufige Fragen

Was passiert bei Unterversicherung im Schadenfall?

Bei Unterversicherung wird die Entschädigung anteilig gekürzt: Das Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert wird auf den Schaden angewendet. Liegt die Versicherungssumme z. B. nur bei 80 % des Wertes, werden auch nur 80 % des Schadens ersetzt.

Wie lässt sich Unterversicherung vermeiden?

Durch regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme an aktuelle Bau- und Wiederbeschaffungswerte, Nutzung von Indexklauseln oder Unterversicherungsverzicht des Versicherers sowie Neubewertung nach baulichen Veränderungen.

Michael Büttner
Über den Autor

Michael Büttner

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gründer & Administrator · Netzwerk Immobilien & Bewertung
Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung

Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.

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