Überbau

Lexikon - Baupreisindex

Ein Überbau liegt vor, wenn ein Gebäude, Gebäudeteil oder sonstiges Bauwerk die Grenze des eigenen Grundstücks überschreitet und in den Luftraum oder auf die Fläche des Nachbargrundstücks hineinragt. Der Überbau stellt eine nachbarrechtliche Grenzüberschreitung dar, die zivilrechtlich im BGB geregelt ist.

Entstehung und typische Fälle

Ein Überbau entsteht meist unbeabsichtigt durch Messfehler, fehlerhafte Vermessung oder Irrtum über den genauen Grenzverlauf während der Bauphase. Typische Beispiele sind Dachüberstände, Balkone, Erker, Treppenhäuser, Garagen oder Mauern, die über die Grundstücksgrenze hinausragen. Seltener kommt es zu bewussten Grenzüberschreitungen.

Rechtlich unterscheidet man zwischen dem unverschuldeten und dem verschuldeten Überbau. Beim unverschuldeten Überbau hat der Bauherr nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, sondern sich auf fehlerhafte Vermessungsunterlagen oder behördliche Auskünfte verlassen.

Rechtsfolgen nach BGB

Nach § 912 BGB kann der Nachbar grundsätzlich die Beseitigung des Überbaus verlangen. Bei einem geringfügigen, unverschuldeten Überbau ist dieser Anspruch jedoch ausgeschlossen, wenn die Beseitigung für den Bauherrn unverhältnismäßig aufwendig wäre. In diesem Fall hat der betroffene Nachbar stattdessen einen Anspruch auf Ausgleichszahlung in Geld (Duldungsrente).

Der überbaute Grundstückseigentümer kann zudem gemäß § 912 Abs. 2 BGB verlangen, dass ihm das überbaute Grundstücksteil gegen Entschädigung abgetreten wird. Diese Regelung sichert beiden Parteien einen angemessenen Interessenausgleich.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Ein bestehender Überbau kann den Verkehrswert sowohl des überbauenden als auch des überbauten Grundstücks erheblich beeinflussen. Beim überbauenden Grundstück mindert die rechtliche Unsicherheit oder eine dauerhafte Duldungsrente den Wert. Beim überbauten Grundstück führt die Einschränkung der Nutzbarkeit zu Wertminderungen. Sachverständige müssen Überbauten bei der Wertermittlung berücksichtigen und dokumentieren.

In der Praxis werden Überbauten häufig durch grundbuchliche Dienstbarkeiten oder Baulastenerklärungen abgesichert, was die Rechtssicherheit erhöht und negative Auswirkungen auf den Immobilienwert reduziert.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Vom Überbau zu unterscheiden ist der Grenzabstand, der den einzuhaltenden Mindestabstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze bezeichnet und landesbauordnungsrechtlich geregelt ist. Während der Grenzabstand eine präventive bauordnungsrechtliche Vorgabe darstt, ist der Überbau eine nachträgliche zivilrechtliche Grenzüberschreitung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich versehentlich über die Grundstücksgrenze gebaut habe?

Bei einem unverschuldeten, geringfügigen Überbau kann der Nachbar unter bestimmten Voraussetzungen die Beseitigung nicht verlangen, hat aber Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Duldungsrente) oder kann die Abtretung des überbauten Grundstücksteils gegen Entschädigung fordern.

Wie wirkt sich ein Überbau auf den Immobilienwert aus?

Ein Überbau mindert in der Regel den Verkehrswert beider betroffener Grundstücke – beim überbauenden Grundstück durch rechtliche Unsicherheit und mögliche Zahlungspflichten, beim überbauten Grundstück durch Nutzungseinschränkungen. Eine grundbuchliche Absicherung kann die Wertminderung reduzieren.

Marco Hanske
Über den Autor

Marco Hanske

Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
Gründer & Administrator · Netzwerk Immobilien & Bewertung
Leipzig, Halle & Umgebung

Marco Hanske erstellt Verkehrswertgutachten für Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Leipzig, Halle und Umgebung. Als von der EIPOS geprüfter Sachverständiger steht er für unabhängige, fundierte Wertermittlung.

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