Kaufpreissammlung

Lexikon - Bodenwertverzinsung

Die Kaufpreissammlung ist eine systematische, flächendeckende Datenbank aller beurkundeten Kaufverträge über Grundstücke und Immobilien, die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt wird. Sie dokumentiert sämtliche Transaktionen mit allen kaufpreisrelevanten Merkmalen und bildet die empirische Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten, Vergleichswerten und anderen Wertermittlungsparametern.

Rechtsgrundlage und Zweck

Die Führung der Kaufpreissammlung ist in den Baugesetzbüchern der Länder geregelt. Notare sind verpflichtet, jeden beurkundeten Grundstückskaufvertrag an den zuständigen Gutachterausschuss zu übermitteln. Die Kaufpreissammlung dient ausschließlich der Transparenz des Immobilienmarktes und der Ableitung von Marktwerten – nicht der Besteuerung. Alle Daten unterliegen dem Datenschutz; personenbezogene Informationen werden anonymisiert ausgewertet.

Inhalt und Struktur

Jeder Eintrag in der Kaufpreissammlung enthält neben dem Kaufpreis zahlreiche objektbezogene Merkmale: Lage, Grundstücksgröße, Gebäudeart, Baujahr, Wohn- oder Nutzfläche, Erschließungszustand, Bodenwert, eventuelle Belastungen und besondere Vertragsvereinbarungen. Diese detaillierte Dokumentation ermöglicht es den Gutachterausschüssen, vergleichbare Transaktionen zu gruppieren und daraus Bodenrichtwerte sowie Indexreihen und Umrechnungskoeffizienten für die Wertermittlung abzuleiten.

Nutzung in der Immobilienbewertung

Die Kaufpreissammlung ist die zentrale Informationsquelle für das Vergleichswertverfahren nach ImmoWertV. Sachverständige und Gutachter können beim Gutachterausschuss Auskünfte zu vergleichbaren Verkaufsfällen anfordern. Diese Kaufpreisdaten liefern realitätsnahe Vergleichswerte und dienen der Plausibilisierung von Ertragswert- oder Sachwertberechnungen. Auch Banken, Behörden und Gerichte greifen für objektive Werteinschätzungen auf die Kaufpreissammlung zurück.

Abgrenzung zu Marktberichten

Während die Kaufpreissammlung die Rohdaten aller Transaktionen enthält, fassen die Gutachterausschüsse die Auswertungen regelmäßig in Grundstücksmarktberichten zusammen. Diese Berichte stellen aggregierte Marktinformationen, Preisspannen und Entwicklungstrends öffentlich zur Verfügung, ohne Einzeldaten preiszugeben.

Häufige Fragen

Wer führt die Kaufpreissammlung?

Die Kaufpreissammlung wird von den örtlichen oder regionalen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt. Notare übermitteln jeden beurkundeten Grundstückskaufvertrag automatisch an den zuständigen Ausschuss.

Kann jeder auf die Kaufpreissammlung zugreifen?

Die Rohdaten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz. Berechtigte Personen (z. B. Sachverständige, Gerichte, Behörden) können anonymisierte Auskünfte zu vergleichbaren Verkaufsfällen beim Gutachterausschuss anfragen. Aggregierte Marktdaten werden in Grundstücksmarktberichten veröffentlicht.

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