Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur Wohngebäudeversicherung, die Schäden an Gebäuden durch besondere Naturgefahren abdeckt. Zu den versicherten Elementarschäden zählen insbesondere Hochwasser, Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdabsenkung, Schneedruck und Lawinen.
Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung
Die Standard-Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Elementarschäden sind davon ausgenommen und müssen separat als Zusatzbaustein oder erweiterte Deckung vereinbart werden. In der Praxis wird die Elementarschadenversicherung häufig über einen entsprechenden Zusatz zur bestehenden Gebäudeversicherung abgeschlossen.
Bedeutung für die Immobilienbewertung
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie spielt das Risiko von Elementarschäden eine zunehmende Rolle. Liegt ein Objekt in einem hochwassergefährdeten Gebiet oder anderen Risikolagen, kann sich dies auf die Versicherbarkeit, die Prämienhöhe und damit mittelbar auf die Marktgängigkeit und den Wert der Immobilie auswirken. Gutachter berücksichtigen solche standortbezogenen Risiken bei der Bewertung, insbesondere wenn eine Versicherung nicht oder nur zu erhöhten Prämien erhältlich ist.
Risikoprüfung und Verfügbarkeit
Versicherer prüfen vor Vertragsabschluss das individuelle Risiko der Immobilie, häufig anhand von Zonierungssystemen und Gefährdungsklassen. In besonders exponierten Lagen kann der Versicherungsschutz abgelehnt oder mit hohen Selbstbeteiligungen und Prämien verbunden sein. Dies betrifft vor allem überschwemmungsgefährdete Bereiche oder Hanglagen mit Rutschgefahr.
Schadensfeststellung und Bewertungsrelevanz
Nach einem Elementarschadenereignis erfolgt die Schadensfeststellung durch fachkundige Sachverständige. Die Bewertung von Bauschäden an Gebäuden wird durch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, oder durch Fachleute mit Qualifikationen von TÜV, DEKRA, EIPOS oder AIBau/IFS durchgeführt. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist sowohl für die Regulierung als auch für spätere Verkehrswertgutachten relevant.
Häufige Fragen
Was deckt die Elementarschadenversicherung ab?
Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen ab, die in der Standard-Wohngebäudeversicherung nicht enthalten sind.
Ist die Elementarschadenversicherung für jede Immobilie verfügbar?
Nein, Versicherer prüfen das individuelle Risiko der Immobilie. In besonders gefährdeten Lagen wie Überschwemmungsgebieten kann der Schutz abgelehnt oder nur mit hohen Prämien und Selbstbeteiligungen angeboten werden.
Michael Büttner
Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.