Bedarfswert

Lexikon - Baupreisindex

Der Bedarfswert ist ein im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verwendeter steuerrechtlicher Wert, der subsidiär herangezogen wird, wenn der gemeine Wert (Verkehrswert) eines Grundstücks nicht unmittelbar aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte oder durch ein Gutachten ermittelt werden kann. Er dient der Finanzverwaltung als Hilfswert zur Bemessung der Besteuerungsgrundlage.

Bedeutung und Anwendungsbereich

Der Bedarfswert kommt vor allem bei Erwerben von Todes wegen oder Schenkungen zum Tragen, wenn der gemeine Wert nicht ohne weiteres feststellbar ist. Die Bewertung erfolgt nach typisierenden Verfahren des Bewertungsgesetzes (BewG). In der Praxis wird der Bedarfswert jedoch seltener angewandt, da die Finanzverwaltung in der Regel auf standardisierte Bewertungsverfahren oder Gutachten zur Ermittlung des gemeinen Werts zurückgreift.

Ermittlung und Verfahren

Die Ermittlung des Bedarfswerts orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Dabei werden vereinfachte Verfahren angewendet, die auf typisierten Annahmen beruhen. Die Bewertung kann nach unterschiedlichen Methoden erfolgen, abhängig von der Art des Grundstücks (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke).

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Der Bedarfswert ist klar vom Verkehrswert (gemeiner Wert) zu unterscheiden. Während der Verkehrswert den Marktwert einer Immobilie widerspiegelt, stellt der Bedarfswert einen steuerrechtlichen Hilfswert dar. Auch der Steuerwert oder Einheitswert sind verwandte, jedoch andere steuerrechtliche Größen. In der Immobilienbewertung nach ImmoWertV spielt der Bedarfswert keine Rolle; hier sind ausschließlich die normierten Wertermittlungsverfahren maßgeblich.

Praktische Relevanz

In der modernen Bewertungspraxis hat der Bedarfswert an Bedeutung verloren, da die Finanzbehörden zunehmend auf marktorientierte Bewertungen und Gutachten setzen. Dennoch bleibt er ein Bestandteil des steuerrechtlichen Instrumentariums für Sonderfälle, in denen eine marktgerechte Wertermittlung nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig wäre.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfswert und Verkehrswert?

Der Verkehrswert (gemeiner Wert) ist der am Markt erzielbare Preis einer Immobilie. Der Bedarfswert ist dagegen ein steuerrechtlicher Hilfswert, der nur dann zum Einsatz kommt, wenn der Verkehrswert nicht unmittelbar ermittelt werden kann.

Wann wird der Bedarfswert angewendet?

Der Bedarfswert wird im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht subsidiär herangezogen, wenn der gemeine Wert eines Grundstücks nicht aus Vergleichspreisen oder durch Gutachten festgestellt werden kann.

Michael Büttner
Über den Autor

Michael Büttner

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gründer & Administrator · Netzwerk Immobilien & Bewertung
Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung

Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.

Ähnliche Beiträge

Review Your Cart
0
Add Coupon Code
Subtotal