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Rückfrage zu Vergleichsfaktoren / Baujahre
ich hätte mal eine kurze fachliche Rückfrage an euch.
Im Grundstücksmarktbericht des Landkreises Leipzig sind die Vergleichsfaktoren für EFH/ZFH – soweit ich das sehe – ausschließlich auf Kauffälle der Baujahre ab 1990 gestützt. Das ist für viele Bewertungen natürlich gut nutzbar, bringt mich in einzelnen Fällen aber etwas ins Grübeln.
Konkret habe ich aktuell ein Bewertungsobjekt mit Baujahr um 1930. Für dieses Baualter habe ich damit weder belastbare Vergleichsfaktoren aus dem Marktbericht noch – soweit ersichtlich – einen wirklich passenden Sachwertfaktor, da auch diese Auswertungen im Wesentlichen auf jüngeren Gebäuden beruhen.
Mich würde interessieren, wie ihr persönlich in solchen Fällen damit umgeht:
– Bleibt Ihr dann konsequent im Sachwertverfahren mit entsprechender Plausibilisierung?
– Oder nutzt Ihr die Vergleichsfaktoren trotzdem als grobe Orientierung und ordnet das Baualter argumentativ ein?
– Oder verzichtet Ihr bewusst auf Faktoren und begründet das entsprechend?
Es geht mir weniger um eine „richtige“ Lösung als um deine praktische Herangehensweise in solchen Altfällen, gerade wenn die Marktdatenlage dünn ist.
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