Vermögensauseinandersetzung
Die Vermögensauseinandersetzung bezeichnet die rechtliche und wirtschaftliche Aufteilung gemeinsamen Vermögens zwischen mehreren Berechtigten, insbesondere bei Scheidung, Aufhebung von Lebensgemeinschaften, Auflösung von Gesellschaften oder im Erbfall. Sie regelt, welche Vermögenswerte welchem Beteiligten zustehen und wie eine gerechte Verteilung erfolgt.
Anwendungsbereiche
Eine Vermögensauseinandersetzung wird in verschiedenen Lebenssituationen erforderlich. Bei Ehescheidungen sind im Rahmen des Zugewinnausgleichs die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zu bewerten und aufzuteilen. Bei Erbengemeinschaften müssen die Miterben das gemeinschaftliche Vermögen des Erblassers unter sich aufteilen. Auch bei Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft oder beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft findet eine Vermögensauseinandersetzung statt.
Rolle der Immobilienbewertung
Immobilien stellen häufig den größten Vermögensposten in einer Auseinandersetzung dar. Für eine gerechte Aufteilung ist zunächst der Verkehrswert des Grundbesitzes zu ermitteln. Dies erfolgt durch ein qualifiziertes Wertgutachten, das als objektive Grundlage für Verhandlungen oder gerichtliche Entscheidungen dient. Je nach Verfahren kann ein Privatgutachten ausreichen oder ein gerichtlich bestellter Sachverständiger hinzugezogen werden.
Die Bewertung richtet sich nach den anerkannten Verfahren der Immobilienbewertung. Für Verkehrswertgutachten, insbesondere wenn diese finanzamtlich relevant sind oder gerichtlich verwendet werden sollen, ist eine Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024 einer DAkkS-akkreditierten Stelle, öbuv oder durch einen Gutachterausschuss erforderlich.
Verfahren und Ausgleich
Die Vermögensauseinandersetzung kann einvernehmlich durch Vereinbarung der Beteiligten oder gerichtlich erfolgen. Lässt sich die Immobilie nicht real teilen, kommen verschiedene Lösungen in Betracht: Übernahme durch einen Beteiligten gegen Ausgleichszahlung, Realteilung des Grundstücks oder Verkauf mit anschließender Erlösverteilung. Bei Erbengemeinschaften kann die Teilungsversteigerung als letztes Mittel angeordnet werden.
Steuerfragen
Die Vermögensauseinandersetzung kann steuerliche Folgen haben, insbesondere bei Übertragung von Grundbesitz. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Grunderwerbsteuer bei Auseinandersetzungen unter Miterben oder zwischen Ehegatten begünstigt. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist jedoch unerlässlich.
Häufige Fragen
Wann ist bei einer Vermögensauseinandersetzung ein Immobiliengutachten erforderlich?
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn sich die Beteiligten nicht auf einen Wert einigen können oder wenn das Gericht, das Finanzamt oder Banken eine objektive Wertermittlung verlangen. Es dient als neutrale Grundlage für Ausgleichszahlungen oder Aufteilungen.
Kann eine Immobilie bei der Vermögensauseinandersetzung auch real geteilt werden?
Eine Realteilung ist möglich, wenn das Grundstück teilbar ist und beide Teile wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können. Oft ist jedoch eine Übernahme durch einen Beteiligten gegen Abfindung oder ein Verkauf die praktikablere Lösung.
Michael Büttner
Michael Büttner erstellt Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Im Netzwerk betreut er die Fachthemen rund um die Immobilienbewertung.