Ratgeber
Restnutzungsdauergutachten
Mehr AfA, weniger Steuern: das sollten Sie wissen
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten weist nach, wie lange ein Gebäude tatsächlich noch wirtschaftlich nutzbar ist – und kann damit die steuerliche Abschreibung (AfA) deutlich erhöhen. Der Gesetzgeber unterstellt für die Gebäudeabschreibung pauschale Nutzungsdauern, etwa 50 Jahre. Ist die reale Restnutzungsdauer kürzer, darf ein höherer jährlicher AfA-Satz angesetzt werden – was die Steuerlast spürbar senken kann.
Grundlage ist § 7 Abs. 4 EStG in Verbindung mit der einschlägigen Rechtsprechung: Ein qualifiziertes Gutachten, das die verkürzte Restnutzungsdauer sachverständig und nachvollziehbar begründet, wird vom Finanzamt anerkannt. Entscheidend ist, dass die Bewertung methodisch sauber hergeleitet und belastbar dokumentiert ist – pauschale Onlinerechner genügen den Anforderungen in der Regel nicht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Restnutzungsdauer ermittelt wird, welche Voraussetzungen das Finanzamt stellt und für welche Immobilien sich ein Gutachten besonders lohnt. Qualifizierte Sachverständige für Ihre Region finden Sie über unser Netzwerk.
Beiträge
Worauf achten beim Berechnen der Restnutzungsdauer? 5 wichtige Faktoren
5 Anforderungen: Welches Gutachten akzeptiert das Finanzamt für die AfA?
Qualifizierte Gutachter finden: 7 Fakten zum Restnutzungsdauergutachten für die AfA
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