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Sollten steuerlich relevante Gutachten nur von öbuv-SV erstellt werden?
Im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) ist vorgesehen, dass bestimmte Gutachten künftig nur noch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anerkannt werden.
Damit wären DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige ausgeschlossen – obwohl auch sie im Rahmen der Zertifizierung ihre Fachkunde nachweisen müssen, zur Rezertifizierung antreten und sich fortlaufend weiterbilden.
Mich interessiert eure Meinung:
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Welche Folgen hätte eine solche Beschränkung für die Immobilienbewertung in der Praxis?
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Seht ihr Nachteile für Eigentümer und Steuerpflichtige (z. B. Kosten, Wartezeiten)?
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Oder ist die geplante Regelung aus eurer Sicht nachvollziehbar und sinnvoll?
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