KI in der Immobilienbewertung: Was die DSGVO wirklich verlangt
MerkenDie Kurzfassung vorweg: Sie dürfen Eigentümernamen, Anschriften, Grundbuch-, Baulasten- und Katasterdaten in ein KI-System eingeben — wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: eine Rechtsgrundlage für die…