Allgemeine Wertverhältnisse bezeichnen das durchschnittliche Preisniveau für Grundstücke und Immobilien in einem bestimmten räumlichen und zeitlichen Bereich und bilden die zentrale Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts.
Die Alterswertminderung beschreibt die altersbedingte Wertminderung von Gebäuden in der Immobilienbewertung. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Sachwertverfahrens und berücksichtigt Abnutzung sowie Verschleiß.
Die Gesamtnutzungsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Instandhaltung wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist eine zentrale Größe im Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren.
Der Marktanpassungsfaktor ist ein Korrekturfaktor im Vergleichswertverfahren, der Abweichungen zwischen Vergleichsobjekten und dem zu bewertenden Objekt berücksichtigt. Er ermöglicht eine präzise Wertermittlung durch Anpassung von Vergleichspreisen an die spezifischen Merkmale…
Der Marktwert bezeichnet den geschätzten Betrag, für den eine Immobilie zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum getauscht werden könnte.
Modernisierung umfasst bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert einer Immobilie erhöhen. Im Unterschied zur Instandhaltung geht es nicht nur um Erhaltung, sondern um Verbesserung.
Objektspezifische Grundstücksmerkmale sind individuelle Eigenschaften eines Grundstücks, die dessen Wert und Nutzbarkeit beeinflussen. Sie bilden eine wesentliche Grundlage für die Verkehrswertermittlung.
Die Plausibilisierung ist ein unverzichtbarer Prüfschritt in der Immobilienbewertung, der die Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit von Bewertungsergebnissen systematisch überprüft.
Der Qualitätsstichtag bestimmt den relevanten Zeitpunkt für Zustand und Eigenschaften einer Immobilie im Bewertungsverfahren. Er bildet gemeinsam mit dem Wertermittlungsstichtag die zeitliche Grundlage der Immobilienbewertung.
Die Restnutzungsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist eine zentrale Größe in der Immobilienbewertung.
Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts ausdrücklich nicht zu berücksichtigen. Sie betreffen individuelle Vorlieben, atypische Marktlagen oder besondere Beziehungen zwischen Vertragsparteien.
Die Verfahrenswahl ist der methodische Schritt zur Festlegung des für ein Bewertungsobjekt sachgerechten Wertermittlungsverfahrens. Sie richtet sich nach Art, Beschaffenheit und Nutzung der Immobilie.
Der Verkehrswert ist der zentrale Begriff der Immobilienbewertung und bezeichnet den am Markt erzielbaren Wert einer Immobilie. Er bildet die Grundlage für Kauf, Verkauf, Beleihung und steuerliche Bewertungen.
Der Wertermittlungsstichtag bezeichnet den maßgeblichen Zeitpunkt, zu dem der Wert einer Immobilie ermittelt wird. Er ist Grundlage für alle wertbeeinflussenden Faktoren im Gutachten.
Wertermittlungsverfahren sind gesetzlich normierte Methoden zur Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien. Sie bilden die Grundlage jeder fundierten Immobilienbewertung.